Regionale Wildblumen - Regiosaatgut zertifiziert nach RegioZert®
Wildblumenmischung aus regionalen Wildkräutern zur Anlage von dauerhaften Blühflächen - 100 % Kräuteranteil.
Das Saatgut ist
RegioZert®- zertifiziert, d.h. das Saatgut stammt zu 100% aus der Vermehrung von heimischen, regionalen Wildaufsammlungen!
Die
Artenzusammenstellung für jede einzelne Region leitet sich aus der
"Positivliste" für Regiosaatgut ab (siehe
→Artenfilter für Regiosaatgut auf den Webseiten der Leibniz-Universität Hannover).
In der Positivliste sind die im jeweiligen Urprungsgebiet weit verbreiteten Wildkräuter zu finden, die - ohne die lokale Pflanzenwelt zu beeinträchtigen oder zu verändern - bedenkenlos dort ausgebracht werden können.
Eine Verfälschung der regiotypischen Pflanzenwelt wird verhindert, und
die regiotypische Tier- und Insektenwelt profitiert durch regiotypisches Futter- und Lebensraum-Angebot.
>> Zur Übersichtskarte der Regionen
Packungsgröße |
0,1 kg Packung: |
Saatgut bereits aufgemischt mit Ansaathilfe, ausreichend für 10 m² |
*Versandkostenfreie Lieferung innerhalb von Deutschland
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Standzeit / Charakter der Mischung: |
Dauerhaft, zertifiziertes Regiosaatgut (RegioZert®) |
Aussaatzeitpunkt: |
Frühjahr & Herbst |
Aussaatstärke: |
► 0,10 kg Packung aufgemischt mit Ansaathilfe: 10 g/m² - Packung reicht für 10 m² |
Aussaat: |
Das Saatgut auf ein feinkrümeliges Saatbett aussäen (Aussaattiefe 0 cm - Saatgut muss sichtbar auf dem Boden aufliegen). Anschließend anwalzen oder andrücken. In den ersten 6 Wochen die Fläche feucht halten. |
Pflege: |
Im Spätherbst oder im Frühjahr vor dem Neuaustrieb abmähen und Schnittgut entfernen. Bei Bedarf ist auch eine Mahd ab Ende Juni möglich. |
Informationen zur gesetzlichen Lage bei geplanter Aussaat in der freien Landschaft:
Seit dem 02.03.2020 dürfen laut Bundesnaturschutzgesetz in der freien Landschaft nur noch Pflanzen und Saatgut innerhalb ihrer Vorkommens-/Ursprungsgebiete ausgebracht werden, d.h. sie müssen gebietseigen sein (§40 BNatschG). Andernfalls muss der Ausbringer bei der zuständigen Naturschutzbehörde eine Genehmigung beantragen. Dies gilt wie gesagt für die freie Landschaft, im innerstädtischen Bereich und in Hausgärten sind Sie generell frei in der Entscheidung, welches Saatgut Sie ausbringen.
Ausgenommen von den Bestimmungen des §40 BNatschG ist auch der Anbau in der Landwirtschaft.
Alle regionsbezogenen Varianten der hier angebotenen Mischung enthalten nur Saatgut aus der jeweiligen Region und können somit in der betreffenden Region ohne Genehmigung auch in der freien Landschaft ausgebracht werden.
Überblick über die Regionen:
Zusammensetzung der einzelnen Mischungen (geringe Abweichungen aufgrund saisonal wechselnder Verfügbarkeit der Einzelarten möglich):
UG1- Nordwestdeutsches Tiefland
UG2- Westdeutsches Tiefland mit Unterem Weserbergland
UG4- Ostdeutsches Tiefland
UG5- Mitteldeutsches Tief- und Hügelland
UG6- Oberes Weser- und Leinebergland mit Harz
UG7- Rheinisches Bergland
UG9- Oberrheingraben mit Saarpfälzer Bergland
UG11- Südwestdeutsches Bergland
UG12- Fränkisches Hügelland
UG16- Unterbayerische Hügel- und Plattenregion
UG17- Südliches Alpenvorland
UG21- Hessisches Bergland
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